Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kunden
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juni 2023
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Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juni 2023
Plentific Allgemeine Geschäftsbedingungen für Immobilien- und Verwaltungsunternehmen sowie sonstige Unternehmen(“Kunden AGB”)
Unsere Bedingungen
Gegenstand des Vertrages
Die Plentific GmbH (nachfolgend „Plentific“ genannt) betreibt eine Online-Plattform, die es Wohnungsbaugesellschaften, Vermietern, Hausverwaltungen sowie sonstigen Unternehmen (nachfolgend „Kunden“ genannt) ermöglicht, über eine digitale Plattform (nachfolgend "Service" oder „Services“ genannt) mit professionellen Handwerkern (nachfolgend "Profis" oder „Auftragnehmer“ genannt) in Verbindung zu treten, um professionelle Dienstleistungen zu buchen, die in die von den Parteien vereinbarten Kategorien fallen.
Dem Kunden wird von Plentific Zugang zur digitalen Plattform, und damit zu den Leistungen der Profis, eingeräumt.
1. GELTUNGSBEREICH
a ) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse zwischen Plentific und dem Kunden über die Bereitstellung des Services (Plentific und die Kunde werden nachfolgend auch gemeinsam „Parteien“ oder einzeln „Partei“ genannt) Anwendung, insbesondere auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag (nachfolgend auch „Vertrag“ genannt; der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend auch gemeinsam die „Vereinbarung“ genannt). Unter anderem wird darin festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Kunde Zugang zum Service erhält. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Plentific stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Kunde ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ist.
2. BEGRIFFE UND DEFINITIONEN
Ergänzend zu den im Vertrag verwendeten Begriffen und Definitionen gelten die folgenden Begriffe und Definitionen:
„Client Mobilisation Process“ meint das Vertragsdokument, das im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst erstellt wird und in dem Folgendes festgelegt wird: (a) die Kriterien, die Plentific und/oder der von ihr beauftragte Unterauftragnehmer anwenden müssen, um festzustellen, ob es sich bei einer Serviceanfrage um einen Notfall handelt; (b) die vom Kunden festgelegte Präferenz der zu beauftragenden Auftragnehmer; (c) alle designierten Auftragnehmer; (d) alle zugewiesenen Auftragnehmer, die nicht designierte Auftragnehmer sind; (e) die Servicezeiten, während welcher ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung gestellt wird; und (f) alle für den Bereitschaftsdienst geltenden Service Level;
„Individueller Prozess“ meint den individuellen Prozess für den (gegebenenfalls) vereinbarten Bereitschaftsdienst, der im „Client Mobilisation Process“ dargelegt und als solcher gekennzeichnet ist.
„Gebühr für einen individuellen Prozess“ meint die Gebühr, die für den Fall eines Individuellen Prozesses zwischen den Parteien im „Client Mobilisation Process“ für die Einrichtung eines Individuellen Prozesses vereinbart wird.
„Vertrauliche Informationen" sind alle vertraulichen Informationen einer Partei, die der anderen Partei mündlich oder schriftlich offenbart werden, die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung, zu denen auch das Bestehen und die Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich Preisgestaltung und anderer enthaltener Bedingungen), Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktdesigns und Geschäftsprozesse gehören, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen sind keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne eine Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu verletzen; (ii) einer Partei vor ihrer Offenlegung durch die andere Partei bekannt waren; oder (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der anderen Partei bekannt gegeben werden;
„Verantwortlicher für die Datenverarbeitung" i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO bezeichnet jede Person/Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen die Zwecke und die Art und Weise, in der personenbezogene Daten verarbeitet werden, bestimmt;
„Auftragsverarbeiter" i. S. d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO bezeichnet jede Person/ Stelle die personenbezogenen Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet;
„Datenschutzgesetze" bezeichnen die EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) ("DSGVO") und alle nationalen Umsetzungsgesetze.
„Online-Plattform" bezeichnet https://plentific.de, deren Inhalte und alle darin enthaltenen Subdomains;
„Endkunden" sind die Mieter und sonstigen Nutzer der Immobilien des Kunden, sowie deren Rechtsnachfolger;
„Rechte am geistigem Eigentum" sind unter anderem Rechte an nicht patentierten Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Designrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domainnamenrechte, , Know-how und andere Rechte an Geschäftsgeheimnissen.
„Zahlungsdienstleister" bezeichnet den Online-Zahlungsdienstleister MangoPay. MangoPay ist ein nach luxemburgischen Recht gegründetes Unternehmen mit der luxemburgischen Unternehmensnummer B173459, eine Tochtergesellschaft der Crédit Mutuel Arkéa und verfügt seit dem 10. Dezember 2012 E-Geld-Emittentenlizenz (Nr.: W00000005) nach dem Recht der EU und Luxemburgs, die von der luxemburgischen CSSF erteilt wurde. Die Online-Zahlungsmöglichkeit wird über die digitale Plattform der Leetchi Corp. S.A. bereitgestellt.. Ferner bezeichnet Zahlungsdienstleiste den Online-Zahlungsdienstleister Stripe sowie alle weiteren Online-Zahlungsdienstleister, die Plentific von Zeit zu Zeit auf ihrer Online-Plattform zur Verfügung stellt.
„Personenbezogene Daten" sind i. S. d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Die von Plentific im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten sind im Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Kunden näher bestimmt;
„Monatliche Gebühr" bezeichnet die monatliche Gebühr, die für jede vom Kunden auf der Online-Plattform abgerufene Leistung berechnet wird;
„Mindestgebühr" ist der festgelegte Betrag, der als vom Kunden monatlich zu zahlende Mindestbetrag zu verstehen ist;
„Verarbeitung" bezeichnet i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
„Professionelle Beratungsleistungen" sind einmalige Projekt- und Beratungsleistungen von Plentific für den Kunden, die gesondert vergütet werden;
„Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, die zur Nutzung der Services berechtigt ist und der vom Kunden Benutzerdaten und ein Passwort zur Verfügung gestellt wurden (oder auf Wunsch des Kunden durch Plentific gestellt wurden), insbesondere jeden Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden,;
„Compliance-Dienste“ sind die Dienste, die sich auf die Überwachung und Aufzeichnung von Compliance-Ereignissen beziehen (in einigen Fällen unter Verwendung eines Hardware-Tags)
„Best-Practice-Nutzung“ bedeutet die Nutzung der Digitalen-Plattform (und ggf. der Inspektions-App) in Übereinstimmung mit den von Plentific von Zeit zu Zeit festgelegten Praktiken und Verfahren, einschließlich der von Plentific bereitgestellten Benutzerschulungen. Die „Best-Practice“-Nutzung beinhaltet die Anwendung angemessener Fähigkeiten und Sorgfalt, um alle dem Kunden von Plentific über die Digitale Plattform zur Verfügung gestellten Daten zu überprüfen.
"Inspektions-App" die Softwareanwendung, über die der Kunde auf den Inspektionsmanager zugreifen kann;
„Reparatur- und Wartungsdienste“ sind die Dienste, die sich auf die Verwaltung des Einsatzes von Auftragnehmern zur Erbringung aller grundstücksbezogenen Dienste beziehen, die nicht Gegenstand der Compliance-Dienste sind.
„Datum der Inbetriebnahme des Services“ versteht man das früheste der folgenden Daten: (a) Datum, das in den Vertragsunterlagen als Datum der Inbetriebnahme des Services angegeben ist, oder (b) Datum, das einen Monat nach dem Datum des Beginns der Vereinbarung liegt.
„Einrichtungsgebühr“ ist die im Vertrag genannte Einrichtungsgebühr (die die Einrichtung des Kundenkontos/der Kundenkonten auf der Digitalen Plattform, einschließlich des Hochladens der vom Kunden bereitgestellten Immobiliendaten in dem vom Plentific angegebenen Format und der Schulung der Nutzer in Bezug auf die Digitale Plattform, jedoch ohne Integrationsunterstützung über den Zugang zur API-Dokumentation von Plentific hinaus, abdeckt).
„Einheit“ bezeichnet jede vom Kunden auf die digitale Plattform hochgeladene Position, d. h. jeden einzelnen Vermögenswert, an dem eine Reparatur durchgeführt werden kann, einschließlich
Ein einzelner Wohnraum
Ein Zimmer in einem Nicht-Wohnraum
Der Block, der einzelne Wohnräume und/oder Zimmer umfasst und
Das Grundstück, auf dem sich mehrere Blöcke befinden,
und wenn die Anforderungen des Kunden in Bezug auf Blöcke und Anwesen in keinem Verhältnis zu seinen Anforderungen in Bezug auf einzelne Wohnflächen und/oder Zimmer stehen, ist Plentific berechtigt, einen Block oder ein Anwesen als mehr als eine Einheit zu behandeln.
"Kundenmaterial" bezeichnet alle Informationen, Daten, Inhalte und Materialien, die der Kunde Plentific zur Verfügung stellt (einschließlich der Marktpreisdaten).
"Marktpreisdaten" sind alle Daten, die der Kunde Plentific bezüglich der Preise und/oder Marktpreise für ein Werk zur Verfügung stellt.
"Arbeitsauftrag" ist ein vom Kunden über die digitale Plattform übermittelter Arbeitsumfang, in dem seine Anforderungen an die von einem Auftragnehmer auszuführenden Aufgaben beschrieben sind.
3. KÜNDIGUNG
a) Jede Partei kann die Vereinbarung außerordentlich durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn:
(i) die andere Partei eine wesentliche Bestimmung der Vereinbarung, insbesondere nach Ziffer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verletzt, diese Vertragsverletzung nicht nur unwesentlich ist und diese Verletzung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird;
(ii) die andere Partei wiederholt gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarung verstößt;
(iii) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht, sie einzustellen;
(iv) die andere Partei nicht in der Lage ist, etwaige Schulden bzw. ausstehende Zahlungen zu begleichen oder eine Zwangs- oder freiwillige Liquidation eingeleitet wurde;
b) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
c) Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung:
(i) hat der Kunde alle ausstehenden und unbezahlten Beträge unverzüglich an Plentific zu zahlen;
(ii) gelten folgende Klauseln, die über die Beendigung hinaus insbesondere Bestand haben sollen, fort: Klausel 1 (Begriffe und Definitionen), Klausel 7 (Geheimhaltung und Vertraulichkeit), Klausel 9 (Rechte an geistigem Eigentum) und Klausel 11 (Haftung).
d) Die Beendigung der Vereinbarung berührt nicht die Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Haftungen der Parteien, die bis zum Datum der Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Vereinbarung.
4. PFLICHTEN DER PARTEIEN
Pflichten des Kunden
a) Der Kunde ist für die gesamte Nutzung der Plattform (und, soweit zutreffend, der Inspektions-App) und des Services durch ihn und seine Mitarbeiter verantwortlich und muss alle für ihn geltenden Gesetze in Verbindung mit der Nutzung der Plattform und des Services einhalten, einschließlich und insbesondere der geltenden Datenschutzgesetze.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Bedingungen der mit den jeweiligen Auftragnehmern geschlossene Verträge einzuhalten (unabhängig davon ob durch den Kunden oder durch Plentific im Namen des Kunden verhandelt, einschließlich der Verträge, die über den Bereitschaftsdienst geschlossen wurden) und auf der digitalen Plattform die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um diese Bedingungen umzusetzen;
c) Der Kunde verpflichtet sich, seine Verpflichtungen gemäß dem von den Parteien vereinbarten Dokument „Route zur Inbetriebnahme“ zu erfüllen, einschließlich
(i) der Installation der Waren
(ii) der Bereitstellung ausreichender Nutzerzeit, um den Betrieb der digitalen Plattform zu ermöglichen
(iii) der Änderung seiner internen Betriebsabläufe in dem Umfang, der für die Parteien erwartete Nutzung der Digitalen Plattform erforderlich ist (insbesondere bezogen auf den Finanzprozess und den IT-Prozess)
(iv) der Bereitstellung von Informationen über die Einheiten in dem von Plentific vorgegebenen Format und
(v) der Bereitstellung der Software-Ingenieure, die für die Erstellung der für die Nutzung der Digitalen Plattform (und soweit möglich Nutzung der Inspektions-App) durch den Kunden erforderlichen Integrationen erforderlich sind;
d) Bereitstellungs- und Mitwirkungspflichten:
(i) der Kunde stellt die erforderlichen Daten, Software und Systeme zur Verfügung und unternimmt die erforderliche Unterstützung, damit Plentific den vereinbarten Service erbringen kann;
(ii) Der Kunde stellt Plentific angemessenen Zugang zu den Mitarbeitern des Kunden, einschließlich eines benannten Projektmanagers in Bezug auf jeden Service, zur Verfügung;
(iii) Der Kunde weist Plentific unverzüglich bzw. ggfs. nach Bekanntwerden auf alle Tatsachen hin, die dazu führen können, dass Plentific den geschuldeten Service nicht erbringen kann.
e) Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus:
(i) die Daten, den Computer und das Betriebssystem, sowie jede andere Hard- oder Software, die für die Erbringung der Services erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass er über ausreichende Rechte verfügt, um Plentific die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu ermöglichen;
(ii) In Bezug auf die Erbringungsfunktionen „Internal Workface Manager“ und „Designiertes Handwerksunternehmen“ die jeweiligen Mitarbeiter und/oder den benannten Auftragnehmer zu identifizieren und sicherzustellen, dass sich jeder von ihnen auf der digitalen Plattform registriert und alle erforderlichen Schulungen in Bezug auf die digitale Plattform erhält.
(iii) die digitale Plattform und die Waren ausschließlich dafür zu nutzen, um die Dienste der Profis in Anspruch zu nehmen und jegliche Kontaktversuche mit den Profis zu unterlassen, die darauf gerichtet sind, die vermittelten Dienste außerhalb der Plattform zu erhalten oder die Plattform in irgendeiner Weise zu umgehen
(iv) in Bezug auf die Compliance-Dienste alle Waren an seine Nutzer zu liefern und sicherzustellen, dass sie gemäß den jeweiligen Anweisungen von Plentific installiert und in gutem Betriebszustand gehalten werden.
(v) die Waren und die digitale Plattform (sowie wenn anwendbar, die Inspektions-App) nur für Zwecke zu nutzen, die mit dem/den Service(s) übereinstimmen und für keinen anderen Zweck, der entweder die digitale Plattform (sowie die Inspektions-App, soweit anwendbar) umgeht oder die Absicht hat, dies zu tun.
(vi) die Digitale Plattform (und soweit anwendbar die Inspektions-App) nur in Übereinstimmung mit der Best Practice zu nutzen (und sicherzustellen, dass die Nutzer sie nur nutzen); und
(vii) die von Plentific angebotene Schulung in Bezug auf den Service durchzuführen;
f) Wenn der Kunde den Bereitschaftsdienst vereinbart,
(i) nimmt er an einem Treffen mit Plentific und dem von ihr beauftragten Subunternehmer teil, um den Client Mobilisation Process zu besprechen, zu finalisieren und abzuschließen und stellt alle von Plentific und dem von ihr beauftragten Subunternehmer benötigten und angeforderten Informationen für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung (der Kunde haftet weiterhin für die Gebühren für den Bereitschaftsdienst, wenn er eine Verzögerung des Beginns des Bereitschaftsdienstes verursacht, indem er es versäumte, genaue und vollständige Informationen zu liefern, die für den Abschluss des Client Mobilisation Process erforderlich sind);
(ii) ermächtigt der Kunde Plentific, im Namen des Kunden Aufträge an Auftragnehmer zu vergeben („Bereitschaftsdienst-Verträge“) und zwar für die Dauer, für die ein Bereitschaftsdienst vereinbart wurde;
(iii) erkennt der Kunde an, dass alle Handlungen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes im Namen des Kunden erfolgen und alle Bereitschaftsdienst-Verträge im Namen des Kunden abgeschlossen werde;
(iv) erklärt er, die Bedingungen jedes Vertrages einzuhalten, den er mit einem Auftragnehmer abschließt (unabhängig davon, ob er vom Kunden oder von Plentific im Namen des Kunden ausgehandelt wurde, und einschließlich aller Verträge, die über den Abwesenheitsdienst abgeschlossen wurden), und auf der digitalen Plattform (und gegebenenfalls der Inspektions-App) die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um diesen Bedingungen Wirkung zu verleihen;
(v) erkennt der Kunde an, dass nur zwei Parteien an dem Bereitschaftsdienst-Vertrag beteiligt sind – der Kunde und der jeweilige Auftragnehmer – Plentific ist keine Partei eines solchen Vertrages;
(vi) stellt der Kunde Plentific von allen Kosten, Verlusten, Schäden und Anwaltskosten frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen von Auftragnehmern oder Dritten jeglicher Art in Bezug auf den Bereitschaftsdienst ergeben, es sei denn, diese Ansprüche beziehen sich darauf, dass Plentific entgegen den Anweisungen des Kunden gehandelt hat.
g) In Bezug auf die Inspektions-App erklärt sich der Kunde wie folgt einverstanden:
i) Diese Klausel gilt, wenn der Kunde oder einer seiner Nutzer die Inspektions-App herunterlädt und/oder nutzt.
ii) Zusätzlich zu den Lizenzbeschränkungen in diesem Vertrag stimmt der Kunde zu und erkennt an, dass die Art und Weise, in der der Kunde und seine Nutzer die Inspektions-App nutzen können, auch durch die Regeln und Richtlinien des App Stores, von dem die Inspektions-App heruntergeladen wird, kontrolliert werden kann.
iii) Unter der Voraussetzung, dass der Kunde und seine Nutzer diesen Vertrag einhalten, dürfen der Kunde und diese Nutzer eine Kopie der Inspektions-App herunterladen oder streamen und die Inspektions-App nur für den internen Geschäftsgebrauch des Kunden anzeigen, nutzen und darstellen und jeden kostenlosen ergänzenden Softwarecode oder jedes Update der Inspektions-App, das "Patches" und Fehlerkorrekturen enthält, die Plentific dem Kunden zur Verfügung stellt, erhalten und nutzen.
iv) Von Zeit zu Zeit kann Plentific die Inspektions-App automatisch aktualisieren, um die Leistung zu verbessern, die Funktionalität zu erhöhen, Änderungen am Betriebssystem zu berücksichtigen oder Sicherheitsprobleme zu beheben. Alternativ dazu kann Plentific den Kunden und/oder seine Nutzer auffordern, die Inspektions-App aus diesen Gründen zu aktualisieren. Wenn der Kunde oder seine Nutzer sich dafür entscheiden, solche Aktualisierungen nicht zu installieren oder automatische Aktualisierungen abzulehnen, können der Kunde und/oder diese Nutzer die Inspektions-App möglicherweise nicht weiter nutzen.
v) Durch die Nutzung der Inspektions-App erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Plentific technische Informationen über die Geräte, auf denen der Kunde und seine Nutzer die Inspektions-App nutzen, sowie über die damit verbundene Software, Hardware und Peripheriegeräte sammelt und nutzt, um die Inspektions-App und die Produkte und Dienstleistungen von Plentific zu verbessern.
vi) Die Inspektions-App kann von Standortdaten Gebrauch machen, die von den Geräten des Kunden oder seiner Nutzer gesendet werden. Der Kunde und seine Nutzer können diese Funktion jederzeit abschalten, indem sie die Einstellungen für die Standortdienste der Inspektions-App auf dem Gerät deaktivieren. Wenn der Kunde diese App nutzt, erklärt er sich damit einverstanden (und versichert, dass er alle entsprechenden Zustimmungen seiner Nutzer eingeholt hat), dass Plentific und seine verbundenen Unternehmen und Lizenznehmer die Standortdaten und Abfragen des Kunden und seiner Nutzer übertragen, sammeln, aufbewahren, pflegen, verarbeiten und nutzen dürfen, um standortbezogene Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu verbessern. Der Kunde und seine Nutzer können die Erfassung solcher Daten durch Plentific jederzeit unterbinden, indem sie die Einstellungen der Standortdienste deaktivieren.
vii) Die Inspektions-App kann Links zu anderen unabhängigen Websites enthalten, die nicht von Plentific bereitgestellt werden. Solche unabhängigen Websites stehen nicht unter der Kontrolle von Plentific, und Plentific ist nicht verantwortlich für deren Inhalt oder deren Datenschutzrichtlinien (falls vorhanden) und hat diese weder überprüft noch genehmigt.
viii) Der Kunde stimmt zu, dass er: die Inspektions-App ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Plentific weder ganz noch teilweise zu vermieten, zu verleasen, zu unterlizenzieren, zu verleihen, zur Verfügung zu stellen oder anderweitig zur Verfügung zu stellen; die Inspektions-App nicht zu kopieren, es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Nutzung der Inspektions-App oder ist zum Zwecke der Datensicherung oder der Betriebssicherheit erforderlich; die Inspektions-App weder ganz noch teilweise zu übersetzen, zusammenzuführen, anzupassen, zu variieren, zu verändern oder zu modifizieren, noch zuzulassen, dass die Inspektions-App oder Teile davon mit anderen Programmen kombiniert oder in diese integriert werden, es sei denn, dies ist notwendig, um die Inspektions-App auf Geräten zu nutzen, die in diesem Vertrag zugelassen sind; die Inspektions-App weder ganz noch teilweise zu disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke zu erstellen, noch dies zu versuchen, es sei denn, solche Handlungen können nicht untersagt werden, weil sie notwendig sind, um die Inspektions-App zu dekompilieren, um die Informationen zu erhalten, die erforderlich sind, um ein unabhängiges Programm zu erstellen, das mit der Inspektions-App oder mit einem anderen Programm betrieben werden kann; und alle anwendbaren Technologiekontroll- oder Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten, die für die von der Inspektions-App verwendete oder unterstützte Technologie gelten.
ix) Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er: die Inspektions-App nicht in rechtswidriger Weise, zu rechtswidrigen Zwecken oder in einer mit dieser Vereinbarung nicht zu vereinbarenden Weise zu nutzen (oder dies seinen Nutzern zu gestatten) oder in betrügerischer oder böswilliger Weise zu handeln (oder dies seinen Nutzern zu gestatten), z.B. durch Hacken oder Einfügen von bösartigem Code, wie Viren oder schädlichen Daten, in die Inspektions-App oder ein Betriebssystem; die geistigen Eigentumsrechte von Plentific oder von Dritten in Bezug auf die Nutzung der Inspektions-App durch den Kunden nicht zu verletzen (soweit eine solche Nutzung nicht durch diesen Vertrag lizenziert ist); keine verleumderischen, beleidigenden oder anderweitig zu beanstandenden Inhalte in Bezug auf die Nutzung der Inspektions-App durch ihn oder seine Nutzer zu übermitteln; die Inspektions-App nicht in einer Weise zu nutzen, die die Systeme oder die Sicherheit von Plentific beschädigen, deaktivieren, überlasten, beeinträchtigen oder gefährden oder andere Nutzer stören könnte; und keine Informationen oder Daten von der Inspektions-App oder den Systemen von Plentific zu sammeln oder zu sammeln oder zu versuchen, Übertragungen zu oder von den Servern, auf denen die Inspektions-App läuft, zu entschlüsseln.
x) Die Inspektions-App wird nur zu allgemeinen Informations- und Geschäftszwecken bereitgestellt. Sie stellt keine Beratung dar, auf die sich der Kunde verlassen sollte. Der Kunde muss professionellen oder fachlichen Rat einholen, bevor er auf der Grundlage von Informationen, die er über die Inspektions-App erhalten hat, Handlungen vornimmt oder unterlässt. Obwohl Plentific angemessene Anstrengungen unternimmt, um die von der Inspektions-App bereitgestellten Informationen zu aktualisieren, gibt Plentific weder ausdrücklich noch stillschweigend Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Plentific empfiehlt dem Kunden, alle Inhalte und Daten, die in Verbindung mit der Inspektions-App verwendet werden, zu sichern, um sich im Falle von Problemen mit der Inspektions-App zu schützen.
h) Der Kunde:
i) gewährt Plentific für die Dauer dieses Vertrages eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, unterlizenzierbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Kundenmaterialien im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Neuanordnung und/oder Änderung der Marktpreisdaten und die Bereitstellung der Marktpreisdaten an Auftragnehmer im Zusammenhang mit Anfragen des Kunden für zu erbringende Arbeiten);
ii) gewährleistet, sichert zu und verpflichtet sich, dass es über alle Rechte und Lizenzen an den Kundenmaterialien verfügt, die für die Erteilung der Lizenz gemäß Klausel h) i) erforderlich sind, und dass die Ausübung der Rechte, die Plentific im Rahmen dieses Vertrages gewährt werden, nicht gegen die Rechte anderer Personen verstößt;
iii) verpflichtet sich, Plentific gegen jegliche Ansprüche oder Klagen zu verteidigen, die besagen, dass der Besitz, die Nutzung, die Veränderung oder die Umgestaltung des Kundenmaterials (oder eines Teils davon) die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen ("Ansprüche"), und wird Plentific in vollem Umfang von jeglichen Verlusten, Schäden, Kosten (einschließlich sämtlicher Anwaltskosten) und Ausgaben, die Plentific infolge eines solchen Anspruchs oder in Verbindung mit einem solchen Anspruch entstehen oder gegen sie verhängt werden, entschädigen und schadlos halten; und
iv) nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Ergebnisse von Berechnungen, die Plentific unter Verwendung des Kundenmaterials durchführt, von der Richtigkeit und Vollständigkeit des Kundenmaterials abhängen, und dass Plentific für Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten des Kundenmaterials und deren Auswirkungen auf solche Berechnungen nicht verantwortlich oder haftbar ist.
Pflichten von Plentific
a) Plentific wird den vereinbarten Service unter Zugrundelegung aller angemessenen Fähigkeiten und Sorgfalt erbringen.
b) Plentific ist nicht verantwortlich für:
(i) die Handlungen und/oder Unterlassungen eines Auftragnehmers
(ii) die Geschwindigkeit und/oder Wirksamkeit von Inspektionen oder Aufträgen, die über die digitale Plattform (und soweit zutreffend über die Inspektions-App) durchgeführt werden,
(iii) bezogen auf „Reparatur- und Wartungsdienste“ die Lieferoptionen "Interner Workforce Manager" und "Designierte Handwerksunternehmen", die Identifizierung von Mitarbeitern und/oder
designierten Handwerksunternehmen, die Sicherstellung, dass sie sich auf der digitalen Plattform registrieren, oder die Durchführung von Schulungen in Bezug auf die digitale Plattform für diese Mitarbeiter und
Designierte Handwerksunternehmen,
(iv) die Beseitigung aller Probleme die über den Bereitschaftsdienst gemeldet wurden oder die Erfüllung aller Bereitschaftsdienst-Verträge;
(v) die Unterlassung einen Auftragnehmer zu benennen, der den Bereitschaftsdienst-Vertrag erfüllt, weil der Auftragnehmer nicht verfügbar oder nicht gewillt war, einen Bereitschaftsdienst-Vertrag abzuschließen, oder
(vi) ungenaue oder unvollständige Informationen, die von den Mietern in Bezug auf den Bereitschaftsdienst übermittelt werden;
(vii) jegliche Arten von Risikobewertung. Plentific hat keinen Zugang zu einer von einem Auftragnehmer ausgefüllten Risikobewertungsvorlage oder einer von ihm durchgeführten Risikobewertung in Bezug auf Tätigkeiten, die er für einen Kunden durchführt, und überprüft diese auch nicht. Wir beteiligen uns nicht an der Korrespondenz oder an der Beziehung zwischen Auftragnehmern und unseren Kunden. Jeder Vertrag und jede Transaktion, die über die Dienste abgeschlossen wird, erfolgt ausschließlich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden und den zwischen ihnen geltenden Vertragsbedingungen, und wir geben keine Garantien und übernehmen keine Haftung in Bezug auf diese, außer in dem in dieser Vereinbarung angegebenen Umfang. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sich mit dem Auftragnehmer in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen des Auftragnehmers zweckmäßig sind und dass vor der Erbringung der Dienstleistungen eine angemessene Risikobewertung in Bezug auf die von diesem Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen durchgeführt wird.
g) Plentific stellt den Service grundsätzlich 24 Stunden am Tag zur Verfügung mit Ausnahme erforderlicher Wartungsarbeiten und/oder sonstiger Ausfallzeiten. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit bleiben solche Ausfallzeiten unberücksichtigt, die
(i) Plentific nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Plentific beruhen, und
(ii) Mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, von Plentific nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.
h) Plentific verpflichtet sich, die Waren an den Kunden an der Lieferadresse zu oder um den/die von den Parteien schriftlich vereinbarten Liefertermin/en zu liefern und alle angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt bei der Erbringung jedes Services ab dem Datum der Inbetriebnahme der Leistung anzuwenden. In Bezug auf die von Plentific im Rahmen einer Reparatur- und Wartungsdienstleistung angewandten Überprüfungskriterien, wird Plentific seine Verpflichtungen in Bezug auf solche Services erfüllen, wenn
(i) Alle angemessenen Schritte in Bezug auf die von einem Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen unternimmt, die offensichtlich betrügerisch sind, und
(ii) Alle Dateneingaben in die digitale Plattform durch das Plentific-Personal in Bezug auf die Dokumentation des Auftragnehmers und alle vorausgefüllten Datenfelder in allen wesentlichen Punkten korrekt sind.
5. LIZENZEN UND NUTZUNGSRECHTE
a) Plentific räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nur nach Maßgabe von Ziffer 13 f) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit und örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht ein, den Service für eigene Geschäftszwecke des Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Alle nicht ausdrücklich dem Kunden gewährten Rechte bleiben Plentific und seinen Lizenzgebern vorbehalten.
Der Kunde darf nicht
b) den Service in irgendeiner Weise lizenzieren, unterlizensieren, verkaufen, weiterverkaufen, übertragen, abtreten, verteilen oder anderweitig kommerziell nutzen oder Dritten zugänglich machen;
c) versuchen, den Service zu kopieren, zu verändern, zu modifizieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage des Services zu erstellen;
d) auf den Service zugreifen, um ein ähnliches oder wettbewerbsfähiges Produkt oder ein Produkt zu entwickeln, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Service verwendet, oder um Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken des Service zu kopieren;
e) Anwendungen für den internen Gebrauch mit dem Service zu entwickeln oder zu versuchen, den Service durch die Verwendung zusätzlicher Funktionen zu erweitern. Die Nutzung des Services durch den Kunden ist auf die von Plentific bereitgestellten Funktionen beschränkt;
f) den Service für einen anderen Zweck als den für den er entwickelt wurde nutzen:
(i) Spam oder anderweitig unaufgeforderte Nachrichten unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften versenden;
(ii) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges Material oder Material, welche die Rechte Dritter verletzen, versenden oder speichern;
(iii) Inhalte versenden oder speichern, welche Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte oder Programme enthalten,
(iv) die Integrität oder Leistung des Services oder anderer darin enthaltener Daten beeinträchtigen oder stören; oder für andere illegale oder rechtswidrige Zwecke den Service verwenden;
j) Plentific behält sich das Recht vor, ohne Haftung oder Beeinträchtigung seiner anderen Rechte, den Zugang des Kunden zum Service zu sperren, falls der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Klausel verstößt.
In Bezug auf die Nutzer verpflichtet sich der Kunde:
k) dass er es nicht zulässt, dass ein Benutzerkonto von mehr als einem einzelnen Benutzer geteilt oder benutzt wird (vorausgesetzt, dass, wenn ein Benutzer sein Konto nicht mehr für den Zugang zum Service verwendet, es einem anderen Benutzer zugewiesen werden kann);
l) dass jeder Benutzer solche Schritte unternehmen (oder unterlassen) muss, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt; und
m) dass jeder Benutzer ein sicheres Passwort für seine Nutzung des Services aufbewahrt und dass dieses Passwort vom Benutzer vertraulich behandelt wird.
6. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Die Höhe der monatlichen Gebühren für den Service dürfen nicht unter der Mindestgebühr liegen und werden im Vertrag vereinbart. Sie sind über die Plattform direkt an Plentific zu entrichten. Sofern nicht anders im Vertrag oder hier angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.
b) Die Einrichtungsgebühr wird zu Vertragsbeginn in Rechnung gestellt;
c) Die monatliche Gebühr wird monatlich im Voraus am oder vor dem ersten Tag eines jeden Monats am oder nach dem Datum der Inbetriebnahme des Services in Rechnung gestellt.
d) Der Kunde verpflichtet sich, Plentific vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere den Firmennamen, die Adresse und die Kontaktdaten eines autorisierten Rechnungskontaktes. Der Kunde informiert Plentific über jede Änderung seiner Rechnungs- und Kontaktdaten unverzüglich.
e) Die SMS-Gebühren für abgeschlossene Arbeitsaufträge und die Fire Door Fees werden im Monat nach deren Anfall in Rechnung gestellt. Falls die Gebühr für Advanced Analytics anfällt, wird diese dem Kunden monatlich im Voraus am ersten Werktag eines Monats in Rechnung gestellt. Plentific ist berechtigt, die monatliche Gebühr, die Fire Door Fee, die SMS-Gebühr, die Gebühr für den Bereitschaftsdienst und/oder die Advanced Analytics Fee nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsbeginn, danach jeweils nach Ablauf von weiteren 12 Monaten bis zu einer Höhe von max. 5% im Vergleich zur bisher geltenden Gebühr zu erhöhen, vorausgesetzt es liegt eine geänderte Rechtslage, technische Änderungen oder Weiterentwicklungen unserer Services und/oder Veränderung der Marktsituation im einschlägigen Industriesektor vor. Plentific teilt dem Kunden diese Änderungen 30 Tage vor Wirksamwerden mit und räumt ihm ein entsprechendes Widerspruchsrecht bis zum Wirksamwerden der Gebührenänderung ein. Für den Fall des Widerspruchs durch den Kunden ist Plentific berechtigt, den Vertrag mit Monatsfrist zu kündigen.
f) Sofern vereinbart, werden die Gebühren für den Bereitschaftsdienst wie im Vertrag vereinbart abgerechnet.
g) Sofern der Kunde Plentific mit der Erbringung professioneller Beratungsleistungen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt, werden . der Umfang, die Leistungen und die Zahlungsbedingungen für die professionellen Beratungsleistungen gesondert vereinbart.
h) Alle Gebühren verstehen sich ohne Umsatzsteuer (Nettopreise).
i) Plentific behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Verpflichtung, den Service oder die Waren von Zeit zu Zeit zu ändern, vorausgesetzt, die Grundfunktionalität des Services oder der Waren wird nicht beeinträchtigt und keine Änderung der Gebühren und Entgelte vorgenommen wird, die nicht mit diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen übereinstimmt, oder zusätzliche vom Kunden erworbene Services werden berücksichtigen.
j) Die Abonnementgebühr für Inspektionen wird monatlich im Voraus am oder vor dem ersten Tag des Abonnements und am oder vor dem ersten Tag jedes folgenden Monats in Rechnung gestellt. Plentific ist berechtigt, die Umlagegebühren für alle vom Kunden in einem Monat genutzten Berichte jederzeit nach dem Ende dieses Monats in Rechnung zu stellen; und
k) Alle Zahlungen des Kunden, auch soweit sie Leistungen der Profis betreffen, sind ausschließlich die Plattform und die Zahlungsdienstleister abzuwickeln.
l) Mit der Nutzung der Website akzeptiert der Kunde
(i) die Bedingungen des MangoPay-Rahmenvertrages für Zahlungsdienstleistungen https://www.mangopay.com/terms/MANGOPAY_Terms-DE.pdf, welche für alle Zahlungen des Kunden an den Profi im Rahmen dieser Vereinbarung gelten; und
(ii) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stripe-Service-Vereinbarung, die unter https://stripe.com/de/ssa verfügbar sind; und
(iii) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aller anderen Zahlungsdienstleister, die Plentific auf ihrer Online-Plattform zur Verfügung stellt.
7. GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT
a) Jede Partei ist verpflichtet, zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit der Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Vereinbarung, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, sofern nachfolgend nichts abweichend festgelegt.
b) Jede Partei kann unter folgenden Voraussetzungen vertrauliche Informationen der anderen Partei offenlegen:
- Eine Partei erteilt für den konkreten Einzelfall der Weitergabe der Vertraulichen Informationen an einen Dritten ihre vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber der anderen Partei,
- Eine Partei hat die Vertraulichen Informationen vor dem Abschluss dieser Vereinbarung von einem Dritten erlangt oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt, oder
- Eine Partei ist zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen durch Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer Behörde oder sonstigen Einrichtung des öffentlichen Rechts oder gesetzlich oder aufgrund der Regelwerke einer Börse verpflichtet, wobei sie alle vernünftigen Schritte unternehmen muss, um die Offenlegung der Vertraulichen Information im größtmöglichen Umfang zu verhindern oder zu beschränken.
c) Keine der Parteien darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu einem anderen Zweck als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verwenden.
8. DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNG
a) im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung des Services personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
b) Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erfolgen; sobald Plentific der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Kunden darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
c) Die Parteien erkennen an, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Serviceerbringung der Kunde der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und weiterer einschlägiger Datenschutzgesetze ist und Plentific der Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO ist.
d) Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte und Einwilligungen (Rechtsgrundlagen für Übermittlung von Daten) einholt und erhalten hat, die für Plentific zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endkunden (Mieter etc.) in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erforderlich sind und dass er die alleinige Verantwortung für die Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Anforderungen trägt.
e) Die Parteien schließen zur Erbringung der Services den erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, welcher Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
a) Vorbehaltlich der in der Vereinbarung ausdrücklich gewährten, eingeschränkten Rechte behält sich Plentific allein (und gegebenenfalls seinen Lizenzgebern) alle Rechte und Titel am Service und an der Online-Plattform (und soweit anwendbar der Inspektions-App) vor, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Dem Kunden werden keine anderen Rechte als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten gewährt. Diese Vereinbarung überträgt dem Kunden keine Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit dem Service oder den geistigen Eigentumsrechten von Plentific.
b) Plentific erhält vom Kunden eine gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unwiderrufliche, unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Aufnahme aller Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen des Kunden, seiner Benutzer oder der Endnutzer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Services, in seinen Service, sofern nicht anders vereinbart.
c) Der Kunde gewährt Plentific eine einfache Lizenz zur Nutzung derjenigen Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich der Marken, des Namens und anderer Kennzeichen des Kunden), die für die Erfüllung der Verpflichtungen von Plentific aus diesem Vertrag erforderlich sind, einschließlich des Rechts, den
Namen des Kunden zur Anwerbung von Auftragnehmern zu verwenden.
d) Der Kunde stimmt zu, dass Plentific den Namen und das Logo des Kunden auf seiner Online-Plattform für jegliche Marketing- und sonstige Werbezwecke inklusive der Anzeige auf der Plattform nutzen darf und somit den Kunden als Nutzer des Dienstes erkennbar macht. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, kann Plentific eine Pressemitteilung herausgeben, in der der Kunde als Nutzer des Dienstes angegeben wird.
10. GEWÄHRLEISTUNG
a) Der Kunde sichert zu:
(i) dass er das Recht hat, diesen Vertrag zu schließen;
(ii) dass er die digitale Plattform (und soweit anwendbar die Inspektions-App) nur zur Kontaktaufnahme und Interaktion mit Profis nutzt, insbesondere für
1) die Beauftragung von Dienst- und Werkleistungen;
2) die Klärung des Umfangs, der Dauer und des Preises für der Dienstleistungen und Werke;
4) die Bezahlung für die Dienste und Werke; und
5) die Rückmeldung oder Einreichung einer Beschwerde über die Dienste und Werke.
b) Plentific gewährleistet, dass
(i) sein Personal über die notwendige Erfahrung, Kenntnis und Kompetenz verfügt, um den Service auszuführen;
(ii) der Service in der auf der Webseite beschriebenen Form erbracht wird;
(iii) es das Recht hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen vorliegen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erforderlich sind;
c) Soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist, gelten die folgenden gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung:.
(i) Für Mängel des gegen Entgelt zur Verfügung gestellten Services sowie des Speicherplatzes haftet Plentific nach den Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§§ 536 ff. BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536a Abs. 1 BGB nur im Falle eines Verschuldens nach den Maßgaben in Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht.
(ii) Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht
- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Services,
- bei Mängeln, die durch Nichteinhaltung der von den für den Service vorgesehenen Pflichten des Kunden verursacht werden,
- bei einer Fehlbedienung durch den Kunden,
- im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung des Services nicht geeignet sind
- wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Plentific infolge der Unterlassung der unverzüglichen Mangelanzeige keine Abhilfe schaffen konnte oder
- wenn der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kennt und sich seine Rechte nicht vorbehalten hat.
(iii) Soweit ein Mangel vom Kunden angezeigt wurde und die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausgeschlossen sind, ist Plentific verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessen Frist – durch Maßnahmen nach eigener Wahl – zu beseitigen. Der Kunde gibt Plentific in angemessenem Umfang Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Mangelbeseitigung. Den Mitarbeitern und Beauftragten des Plentific wird zu diesem Zwecke freier Zugang zu den Systemen des Kunden gewährt, soweit dies erforderlich ist.
(iv) Der Kunde ist bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen der Mangelbeseitigung, schuldhafter oder unzumutbarer Verzögerung oder ernsthafter und endgültiger Verweigerung der Mangelbeseitigung durch Plentific oder sonstiger Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung für den Kunden insbesondere berechtigt, das geschuldete Entgelt entsprechend des Ausmaßes der Beeinträchtigung herabzusetzen (Minderung). Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, einen Minderungsanspruch dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von dem laufend zu zahlenden Entgelt eigenständig abzieht; der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden den zu viel gezahlten Teil des Entgelts zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
(v) Soweit es sich bei den mit der Nutzung des Services zusammenhängenden Leistungsangeboten um reine Dienstleistungen handelt (z. B. Supportdienstleistungen), haftet Plentific für Mängel dieser Dienstleistungen nach den Regeln des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht bzw. das Recht zur Minderung erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung und erst im wiederholten, durch Plentific zu vertretenen, Fall zu. Plentific hat dabei insbesondere Mängel in der Sphäre der an der Werkserbringung beteiligten Parteien und Subunternehmer nicht zu vertreten.
11. HAFTUNG
a) Die Parteien haften einander unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
b) Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.
c) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
d) Plentific vermittelt lediglich zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer und ist nicht Beteiligter des vermittelten Auftragverhältnisses. Die Abwicklung des Auftragsverhältnisses einschließlich etwaiger Auseinandersetzungen z.B. hinsichtlich der Qualität der erbrachten Leistung bzw. hinsichtlich der Erfüllung behaupteter Ansprüche ist nicht Teil der Leistung der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Plentific.
e) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt ("Force Majeure") vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit. Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
12. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Plentific ist zur Änderung und Aktualisierung dieser Kunden-AGB berechtigt, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen unserer Services, Veränderung der Marktsituation oder anderen vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Plentific wird dem Kunden eine Neufassung der Kunden-AGB jeweils per E-Mail zukommen lassen. Wenn der Kunde derartigen Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Neufassung widerspricht und den Service weiterhin nutzt, erklärt er sich mit den Aktualisierungen und/oder Änderungen der Kunden-AGB einverstanden. Im Falle eines Widerspruchs steht Plentific ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem Monat zu.
13. ALLGEMEINES UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Keine Partei ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei, sei es im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge, auf einen Dritten zu übertragen.
b) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen den Parteien ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
c) Durch diese Vereinbarung wird keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen den Parteien begründet.
d) Der Kunde darf zu keinem Zeitpunkt ab Beginn und bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung dieser Vereinbarung eine Person, die als Angestellter von Plentific bei der Erbringung des Services für den Kunden beschäftigt ist oder war, abwerben oder sie zu beschäftigen versuchen.
e) Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
f) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.
g) Sämtliche Vereinbarungen und Mitteilungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform.